Garantieleistung ABMotorcycles

  • #11

    update!


    Die Vertragshändler in Deutschland haben einen Vertrag mit dem Importeur (Fa. Zupin).
    Die deutschen Vertragshändler müssen Gewährleistungsarbeiten über den Importeur abrechnen.


    Der Importeur mischt sich in die Angelegenheit SWM Italien - ABMotorcycles nicht ein.


    Der Vertragshändler bei dem ich den Kundendienst machen lies, versucht jetzt von SWM Italien eine Bestätigung zu bekommen, dass er die Kosten für die Gewährleistungsarbeiten direkt von SWM Italien ersetzt bekommt.


    Der Vertragshändler führt die Arbeiten nur aus, wenn ich die Rechnung bezahle, da in aller Regel die Kosten von Gewährleistungsansprüchen von SWM erst nach 2-3 Monaten erstattet werden und er sich absichern will.

    Einmal editiert, zuletzt von Bemo ()

  • #12


    Muß ich jetzt an den heiligen Geist glauben? Wie bitte ist es denn zur Erstzulassung durch Zupin in Deutschland gekommen, wenn die Bikes lt. deines Postings
    aus Italien direkt zu ABMotorcycles gegangen sein sollen?

    Oh heilige Maria der gesegneten Beschleunigung! Verlass uns nicht in diesem Moment! (Elwood Blues)

  • #13


    Mit dem Heiligen Geist hat das nichts zu tun.


    "Zupin hatte die Motorräder bestellt und in Absprache mit SWM zugelassen.
    Absetzen konnte er die 100 Stck. in Deutschland nicht.
    SWM trat davon zurück, dass Zupin die Motorräder abnehmen muss, weil die Motorräder angeblich nach Peru geliefert werden sollten.
    Später machte SWM den deal mit ABMotorcycles direkt ohne den Importeur Zupin.
    Deshalb auch jetzt die Garantieabwicklung über SWM Italien.
    Die Händler sind ziemlich sauer wegen dem Verkauf über ABMotorcycles."


    Soweit zumindest die Aussagen des Vertragshändlers.


    Ob diese Aussagen stimmen, weiß ich nicht.
    Glaubhaft ist es schon, da die von ABMotorcycles vorgelegten Bestätigungen direkt von SWM Italien sind.
    Auch wenn die Händler übergangen wurden ist es fraglich, ob ein "normaler" SWM Händler
    100 Motorräder auf einmal kaufen würde.


    Bei einem Stückpreis von € 1 500.-- (spekulativ) ergibt sich eine Summe von € 150 000.--,
    was erst einmal bezahlt werden muss.

  • #14

    Zupin hat vorher eine große Zahl Husqvarnas gemeinsam mit SWM bei der Gründung übernommen. Da waren es um die 900 Bikes, also da war mal eine ganz andere Summe im Spiel.


    Sicherlich waren die Classic Modelle dagegen nur "peanuts" , denke ich zumindest?!

    Oh heilige Maria der gesegneten Beschleunigung! Verlass uns nicht in diesem Moment! (Elwood Blues)

  • #15

    Moin,


    alles schön und gut.
    Der Importeur muss in diesem Falle laut EU gesetzt aber trotzdem die Garantie übernehmen.
    Egal in welchem EU Land wann und bei welchem Händler ein in der EU zugelassenes Fahrzeug ( ob Auto oder Motorrad) das auch in diesem Land offiziell von dem Hersteller oder einen Importeur vertrieben wird, besteht ein Anspruch auf eine Gewährleistung bzw. Garantie.
    Jeder Vertragshändler muss, ! das hat er unterschrieben, auch wenn es nicht bei Ihm gekauft ist Garantieleistungen übernehmen.
    Der Importeue als auch der Händler bekommt sein Geld doch vom Hersteller auch wieder ob das Fahrzeug jetzt von Zupin oder was weiß ich wo her kommt.
    Die sind nur verständlicher weise stink sauer.
    Da sind wir in der Auto Industrie wesentlich weiter.
    Da kannste Dir dein Neuen z.b. VW von mir aus in Bulgarien kaufen und hier im Garantiefall ins nächste VW Autohaus gehen.
    Ohne Probleme funktioniert das.
    Im Motorradsektor noch nicht angekommen.
    Man darf mittlerweile auch die Inspektionen bei jedem auch nicht Vertragshändler von der Marke machen.
    In einem Garantiefall mus dann auch der Vertragshändler das übernehmen.
    Machen die im Motorradbereich aber nicht.
    Erzählen Dir dann ein vom Pferd.
    Der Kunde hat freie Werkstattwahl!
    Die machen sich übertrieben gesagt strafbar damit.
    Im Automobilbereich ist das Gang und gebe.
    Stell Dir mal vor Du bleibst wegen eines Garantiefalles während deiner Urlaubsreise an der Nordsee mit deinem 1Jährigen VW Opel etc. liegen.
    Der ADAC schleppt Dich zum nächsten Vertragshändler .
    Die sagen jetzt zu Dir das Auto ist aber als Neufahrzeug in Bulgarien Degendorf etc. gekauft.
    Da machen wir nichts dran.
    Leute gibt es nicht so was .
    Ob Motorrad oder Auto.
    Jeder Vertragshändler kann und muss laut seinem Vertrag auch Garantieleistungen übernehmen.
    Egal wo das Fahrzeug her kommt und oder wer Die Inspektionen durchführt ( Vertragshändler oder eine freie Meisterwerkstatt.


    Schönen Tag noch.

  • #17


    Das ist ja alles richtig, aber die Motorräder sind im Dezember 2016 erstmals zugelassen worden. Wenn ab dem Zeitpunkt die Garantie beginnt, wäre sie bereits im Dezember 2018 abgelaufen. Der Verkäufer wollte dem Kunden wahrscheinlich kein Neumotorrad verkaufen, ohne Garantieanspruch. Daher diese Krücke mit dem Werksschreiben aus Italien. Garantieanspruch scheint zu bestehen, aber wie wickelt der Händler diesen ab? Mit dem Importeur Zupin oder mit SWM Italien?
    Ich Frage, weil ich in Kürze wegen eines Garantiefalls bei einem Händler vorstellig werden will.
    Gruß,
    Peter

  • #18

    Hallo
    Ich hatte meine 2016er Gran Milano mit Garantie ab 12/18 beim 1000er Kundendienst.
    Dabei wurde noch ein Problem mit der Schwingenlagerung vom Händler behoben.
    Den Garantiefall hat Er dann bei SWM eingereicht.
    Allerdings weiß ich nicht ob Er das direkt mit Italien oder den deutschen Importeur abgerechnet hat.
    Gruß Josef

  • #19

    Mein erster Garantiefall wurde erfolgreich über eine SWM Werkstatt abgewickelt.
    Hierzu habe ich den Schaden bei der Werkstatt gemeldet, einen Termin vereinbart und dieser hat den Schaden für mich kostenlos behoben. Der linke Blinker hatte zunächst eine zufällig Funktion, später gar keine mehr. Die ganze linke Schaltereinheit ist daraufhin gewechselt worden und der Fehler ist behoben. Das Ersatzteil kam vom Importeur und dieser hat vermutlich mit SWM Italien abgerechnet. Ich habe noch versucht die Kettengleitschiene auf der Schwinge zu beanstanden, musste diese aber als "Verschleißteil" selber zahlen.
    Das Motorrad hat jetzt 5.200 Km gelaufen.
    Gruß,
    Peter

  • #20

    Meine GT 440 hat jetzt auch gute 5000 Kilometer auf dem Tacho.
    Letzte Woche hat sich das Glas des rechten Rückspiegels während der Fahrt verabschiedet.


    Ich wollte sowieso schwarze Spiegel.
    Die kosten nicht die Welt.
    Deshalb habe ich keine Garantiereparatur beantragt.
    Ich gehen davon aus,
    dass die Garantieabwicklung wie beim Drehzahlmesser problemlos funktioniert hätte.

  • SirWill

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