Zitat Nadja: "Auch wenn die 440er Modelle damit eine Zulassung bekommen haben, muß das nichts heißen.
Vielleicht sind die TÜV Regeln strenger geworden?"
Das sehe ich anders: Schließlich gibt es Bestandsschutz. Man denke nur an Motorräder aus den 50er Jahren, die weiter mit einer 6 Volt/25 Watt-Funzel als Scheinwerferbirne und ohne Blinker im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Auch die Verschärfung der Abgasnormen betrifft immer nur neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge, nicht die bereits zugelassenen.
Alles, was bei der Typprüfung der SWM-Classic-Modelle abgenommen wurde und unverändert am Fahrzeug montiert und funktionsfähig ist, darf meines Erachtens vom TÜV-Prüfer bei der HU nicht als mangelhaft bewertet werden. Und ich gehe mal davon aus, dass die gesamte Lichtanlage am Motorrad zu den Dingen gehört, die bei der Typprüfung in allen Parametern beschrieben und damit auch abgesegnet wird.
Der Link zu einer Louis-Kundenbewertung lässt auch keinen anderen Schluss zu. Aus der Antwort von Louis folgt, dass der Kunde die Scheinwerfer an einem Automobil verbaut hat, die ABE galt jedoch nur für Motorräder.
Deshalb noch einmal der Aufruf an alle SWM-Classic-Fahrer: Wer hat bei der HU - außer Nadja - bereits Probleme wegen des Klarglas-Scheinwerfers bekommen?
Gruß,
Michael