Warnblinker
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#2 Nein, brauchst du nicht.
Motorradbeleuchtung: Was ist gesetzlich zulässig? | lexika.deSie fragen sich, welche Motorradbeleuchtung Sie an Ihrem Zweirad verbauen dürfen? Wir klären auf, was das Gesetz vorgibt.www.lexika.deGruß Pitt
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#4 Leider sagt die StVZO was anderes.
https://www.buzer.de/53a_StVZO.htm (Absatz 4)
Und der TÜV bei uns fordert das.
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#5 In diese Paragraph steht doch folgendes drinnen.
Zitat: (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
Manche Hersteller haben bei Motorrädern ein Warnblinklicht, mache haben das nicht.
Meines Wissens nach müssen die Krafträder dies erfüllen welche diese auch Standardmäßig haben.
Ich habe ein Baujahr 2018, da haben viele andere Hersteller schon Warnblinklicht, ich habe keins aber ist auch standardmäßig keins da.
Noch nie Probleme mit den TÜV gehabt oder der Rennleitung.
In DE musst du nicht mal ein Warndreieck mit dir führen bei Krafträdern nur im Ausland wie Schweiz z.b
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#6 Wieso besitzen manche Motorräder keine Warnblinkanlage ?
Ganz einfach erklär: Ein Motorrad versperrt bei einer Panne nicht dauerhaft den weg und ist ortsveränderbar, bedeutet du kannst es einfach auf Seite schieben. Somit wird keiner im Straßenverkehr behindert.
Des weiteren ist die Kapazität von manchen Motorradbatterien einfach zu gering, somit zieht es die Batterie schnell leer und hat keine Funktion.
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#8 Wieso besitzen manche Motorräder keine Warnblinkanlage ?
Ganz einfach erklär: Ein Motorrad versperrt bei einer Panne nicht dauerhaft den weg und ist ortsveränderbar, bedeutet du kannst es einfach auf Seite schieben. Somit wird keiner im Straßenverkehr behindert.
Des weiteren ist die Kapazität von manchen Motorradbatterien einfach zu gering, somit zieht es die Batterie schnell leer und hat eine Funktion.
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#10 Leanzen , das wäre nicht nur vermutlich so, sondern ist so. Wenn es eine gesetzliche Voraussetzung wäre, dann müssten sich die Hersteller daran halten um eine Zulassung ihrer Fahrzeug zu erhalten. Alles andere ist Unsinn.
Sollte doch ein neuer Gesetzestext erscheinen, der besagt das ALLE Motorräder eine Warnblinkanlage benötigen würden, so würde es nur alle neu zugelassen Motos betreffen.
Es gibt ja auch einige Motos die so alt sind, das se auch keine Blinker haben. Da wirst Du sicher auch keine anbringen müssen
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