Warnblinker

  • #1

    Moin.


    Mein Schrauber hat gesagt, dass ich an meiner ACE of spades 125 von 2020 eine Warnblinkanlage bräuchte.

    Habe ich noch nie vermisst aber ich finde dazu auch nix in der Anleitung.

    Gibt es einen Trick dafür oder muss ich einen Schalter nachrüsten?


    Gruß

    Olli

  • #5

    In diese Paragraph steht doch folgendes drinnen.

    Zitat: (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:


    Manche Hersteller haben bei Motorrädern ein Warnblinklicht, mache haben das nicht.

    Meines Wissens nach müssen die Krafträder dies erfüllen welche diese auch Standardmäßig haben.

    Ich habe ein Baujahr 2018, da haben viele andere Hersteller schon Warnblinklicht, ich habe keins aber ist auch standardmäßig keins da.

    Noch nie Probleme mit den TÜV gehabt oder der Rennleitung.

    In DE musst du nicht mal ein Warndreieck mit dir führen bei Krafträdern nur im Ausland wie Schweiz z.b

  • #6

    Wieso besitzen manche Motorräder keine Warnblinkanlage ?


    Ganz einfach erklär: Ein Motorrad versperrt bei einer Panne nicht dauerhaft den weg und ist ortsveränderbar, bedeutet du kannst es einfach auf Seite schieben. Somit wird keiner im Straßenverkehr behindert.

    Des weiteren ist die Kapazität von manchen Motorradbatterien einfach zu gering, somit zieht es die Batterie schnell leer und hat keine Funktion.

    Einmal editiert, zuletzt von Leanzen ()

  • #7

    Dann frage ich mich worauf der TÜV bei uns die Anforderung stützt.

    Es wird auch oft auf EU Recht verwiesen.


    Ich lasse es in zwei Jahren einfach drauf ankommen.

  • #8
  • #9

    Gäbe es eine Pflicht, müsste jeder Herstelle sich daran halten dies zu verbauen.

    Dann dürften die ohne vermutlich auch nicht zugelassen werden, da diese dann die vorgaben nicht erfüllen.

  • #10

    Leanzen , das wäre nicht nur vermutlich so, sondern ist so. Wenn es eine gesetzliche Voraussetzung wäre, dann müssten sich die Hersteller daran halten um eine Zulassung ihrer Fahrzeug zu erhalten. Alles andere ist Unsinn.


    Sollte doch ein neuer Gesetzestext erscheinen, der besagt das ALLE Motorräder eine Warnblinkanlage benötigen würden, so würde es nur alle neu zugelassen Motos betreffen.


    Es gibt ja auch einige Motos die so alt sind, das se auch keine Blinker haben. Da wirst Du sicher auch keine anbringen müssen ;)

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