Reifenfreigaben

  • #1

    Hallo Gemeinde,


    bei der Suche nach offiziellen Reifenfreigaben werdet Ihr nichts finden. Für die X gibt es den Metzeler Sahara 3 und den Heidenau K60 Scout - end of story.


    Aber ich habe bei den Großen nachgefragt. Die beste Antwort kam von Continental.


    Zitat:
    "Mit EU-Beschluss 97/24/EU entfällt prinzipiell die Reifenbindung für Motorräder in der EU. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jede Reifenkombination, die den Größen, Tragfähigkeits und Lastindex erfüllt, auf dem Fahrzeug montiert werden kann. Jedoch wissen wir, dass nicht unbedingt jeder Reifen der diesen Mindestanforderungen entspricht, auch mit jedem Motorrad harmoniert.
    Um etwaige kritische Fahrzustände bei Höchstgeschwindigkeit oder Nutzung der maximalen Zuladung zu vermeiden, prüfen die Hersteller mittels eigener Reifenfahrversuche ihre Produkte auf den jeweiligen Motorradmodellen.
    Wenn die Fahrversuche unter allen Fahr- und Belastungszuständen keine kritischen Parameter aufweisen, erstellen sie dann für diese Produkte die jeweiligen Reifenfreigaben für das Motorrad.
    Dies ist ein aus unserer Sicht verkehrstechnisch wichtiger Bestandteil zur Sicherheit unserer Kunden im Straßenverkehr, besonders in Deutschland, wo keine prinzipielle Geschwindigkeitsbegrenzung existiert.
    In Bezug auf die Halterhaftung, ist die jeweilige Reifenfreigabe das entscheidende Dokument, um den Nachweis zu erbringen, dass die montierte und durch Freigabe dokumentierte Bereifung unter allen Fahrzuständen mit dem jeweiligen Motorrad harmoniert.
    Werden Motorradreifen auf ein Motorrad montiert, die zwar gemäß Richtline 97/24/EU zugelassen sind, jedoch nicht mittels Freigabedokument für das Motorrad freigegeben sind, können wir nicht ausschließen, dass unter bestimmten Fahrzuständen und Belastungen kritische fahrdynamische Zustände auftreten können.


    Wir empfehlen daher grundsätzlich die Montage von Reifen entsprechend der Freigaben für das jeweilige Motorrad.


    Wenn in Ihren Kfz.-Papieren bzw. im CoC (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) keine Reifen-Fabrikatsbindung (Reifenherstellerbindung) eingetragen ist, dürfen Sie - in den dort aufgeführten Seriengrößen - unsere Bereifung ohne weiteres fahren. Es wird keine Bescheinigung / Eintragung benötig. (Liegt eine Fabrikatsbindung vor, sind im Fahrzeugschein / COC-Papier die entsprechenden Reifenhersteller angegeben.)


    Haben Sie eine Reifenherstellerbindung eingetragen, dürfen Reifen (auch in Kombination) nur so montiert werden, wie in der Freigabe angegeben. D.h. es dürfen nur die nebeneinander gelisteten Profile kombiniert werden. Querkombinationen sind nicht zulässig."


    Ich habe mich ausführlich damit beschäftigt und mein nächster wird ein Continental Trail Attack 3. In unseren Papieren und der Zulassung findet sich keine Eintragung für einen bestimmten Hersteller, also haben wir hier die freie Wahl.


    Curve

  • #2

    Hallo Curve,


    Von Mitas habe ich auf Nachfrage für folgende Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Superdual X bekommen:


    E-07
    E-09
    E-10


    jeweils in Dakar und Standardausführung. Mein nächster Reifen wird der E-07.


    Gruß,
    Nick

    ----
    fun is not a straight line

  • #3

    Danke Nick für die Information. Bin auch noch an Mitas dran und bin gespannt, ob ich die gleiche Antwort bekomme.


    Gruß
    Curve

  • #5

    Mitas hat geantwortet. Reifenfreigaben nun schriftlich


    Zitat:
    Wir möchten grundsätzlich darauf hinweisen, dass nach der aktuellen Gesetzeslage die Verwendung von Reifen grundsätzlich nicht erlaubt, deren Geschwindigkeitsindex unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt. Es gibt hier jedoch eine Übergangsregelung bis zum 30.9.2024 für Reifen, die vor 2018 produziert wurden. Wir hoffen hier in nächster Zeit auf eine Gesetzesänderung, die diese Beschränkung wieder aufhebt.


    siehe Bilder im Anhang

  • SirWill

    Hat das Label Allgemein hinzugefügt.
  • #6

    Hallo Nick L und Curve,


    die Bestätigung in dem Mitas 1.Jpg ist falsch ! Die Superdual X hat 18" Felgen und keine 17" wie dort bestätigt. Reifengröße ist laut Papieren: 140/80 R18 - 70S. Geschwindigkeitsindex S bedeutet doch bis 180 km/h. Geschwindigkeitsindex T bedeutet bis 190 km/h. "Schnellere" Reifen darf man wohl montieren .... wie beim Auto auch. Also ist die Bestätigung sinnlos. ;)


    Es dürfte dann wohl der Reifen von Mitas E-07 140/80-18 70T hinten montiert werden.

  • #8

    motorbiene Bei Reifenfreigaben gabs 2018 eine wichtige Änderung. Seit dem sind nur noch Reifen mit den exakten Abmessungen ,wie im Schein eingetragen, zugelassen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller sind nur noch hilfreich fuer die eintragung beim TÜV.

    Tragfaehigkeits- und Geschwindigkeitsindex muessen zur Maschine passen, also zur angegebenen Achslast und v_max, bei mir kommen nun die K60, scout rauf, die passen und haben ne v_max von 190 km/h also index T ;)

    Cheers!

  • #9

    Newton_McMarv ich weiß ... vielleicht gibt es noch was für die SuDu.

    Ich wollte ja nur schmalere Latschen.

    Da werde ich Reifenhersteller anfragen ob die was für den TÜV haben.

    Das ich das eintragen laßen muß. weiß ich. Das hatte ich schon vor Jahren bei meiner Skorpion so gemacht. Das ich keine Zettel mit rumschleppen muß. Das mir alles mögliche offen steht.

    Eintopfköchin ...

    Gran Milano - 12/2015

    MZ Skorpion Sport - 6/1994

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