Ich fasse das Sammelsurium mal zusammen:
Eu4 Modelle können 2021 zugelassen werden wenn
1. Eine Anmeldung (Zulassung) bis Ende 2020 erfolgt ist. (Evtl. Tageszulassung vom Händler)
2. Wenn es sich um ein Modell handelt das bis Ende April 2020 produziert worden ist.
Für diese "alten" Motorräder gibt der Hersteller die entsprechen Fg.-Nummern an das KBA, die dann von Importeuren, Händlern usw.
angefordert werden können,
Also gilt: Erst versichern, ob das gewünschte Motorrad unter diese Regularien fällt und dann erst kaufen.
Ansonsten hat man die A...karte und muss sich nach unterschriebenen Kaufvertrag mit dem Händler rumbalgen.
Auf keinenFall auf mündliche Zusagen der Händler verlassen!!!!! Die wollen doch nur ihre Ladenhüter verbimmeln.
Ein seriöser Händler hätte sich vor Ende 2020 die Freigabe vom Hersteller/Importeur geholt oder eine Tageszulassung gemacht.
Gruss Wolli