Tüv trotz veränderter Übersetzung

  • #1

    Servus SWM Freunde,


    Ich hab an meiner swm die Übersetzung von ursprünglich 15:42 meine ich auf 14:46 geändert. Nun die Frage hat jemand Erfahrungen damit ob das der TÜV bei einer normalen HU merkt oder überprüft und ob jemand damit Erfahrung hat. Danke schonmal für eure Hilfe

  • #3

    Hallo,

    Der Tüv wird nicht die Zähne der Zahnräder zählen, dennoch ist es eine technische Veränderung die zum erlöschen der Betriebsrerlaubniss führt und bei einem Unfall zum Verlust des Versicherungsschutz führen kann.

    Die Übersetzung ist technischer Bestandteil der Betriebserlsubniss.

    LG HW

  • #4

    Also ich denke mal nicht das der TÜV Prüfer sich die Übersetzung anschaut, aber wenn man die Übersetzung ändert und diese vom Standard dann abweicht ist dies tatsächlich Eintragungspflichtig.

    Bedeutet wenn z.B die Rennleitung es merken würde kann dies zu einer Stilllegung führen.


    Mit der Übersetzung ändert man ja in gewissen maßen die Leistungsverhältnisse von Beschleunigung oder Endgeschwindigkeit :D

    Sind halt in Deutschland :C

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