Hi Nadja,
das mit dem V_index ist aber kein Problem,. du darfst einen Reifen aufziehen der diesen Wert unterschreitet er aber über der bauartbedingten Hchstgeschwindigkeit lt. Schein bleibt.
So hab ich auch das ganze vom TÜV Süd auf Anfrage erfahren.
Meine Anfrage:
Zitat:
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Guten Tag,
ich möchte gerne bei meinem Motorrad neue Reifen aufziehen lassen. Die Reifengröße bleibt dabei ,wie im Fahrzeugschein vermerkt, identisch, allerdings ist bei mir im Schein bei 15.1 + 15.2 ein Geschwindiigkeitsindex V eingetragen.
Meine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist allerdings 170 km/h, so auch eingetragen im Schein. Mein Motorrad ist Bj 2017 (SWM SuperDual 650 Model T) mit EG Zulassung.
Kann ich, unter Beibehaltung der Reifengröße/dimensionen vorne und hinten Reifen mit Geschwindigkeitsindex T (190 km/h) aufziehen lassen? Tragfähigkeitsindex und Reifengröße bleiben unverändert."
Antwort TÜV:
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Guten Morgen Herr Kühn,
ja, wenn Ihr Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 170km/h hat, dürfen Sie auch einen Reifen fahren, der bis 190km/h zugelassen ist.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
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Cheers!