In diese Paragraph steht doch folgendes drinnen.
Zitat: (2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
Manche Hersteller haben bei Motorrädern ein Warnblinklicht, mache haben das nicht.
Meines Wissens nach müssen die Krafträder dies erfüllen welche diese auch Standardmäßig haben.
Ich habe ein Baujahr 2018, da haben viele andere Hersteller schon Warnblinklicht, ich habe keins aber ist auch standardmäßig keins da.
Noch nie Probleme mit den TÜV gehabt oder der Rennleitung.
In DE musst du nicht mal ein Warndreieck mit dir führen bei Krafträdern nur im Ausland wie Schweiz z.b