Motorrad Fa. Kunz verweigert ersten Kundendienst

  • #1

    im 2020 habe ich die SWM 125 R Factory bei Fa. Kunz, jetzt in Bretten (BW) erworben.


    Am 26.08.2021 wollte ich sie zum ersten Kundendienst abgeben. Dieser war vor einem Monat vereinbart.

    Dabei wies ich vor einem Monat und jetzt darauf hin, dass der Tacho um ca. 10 % falsch geht.


    Bei der Abgabe zum Kundendienst am 26.08.2021 teilt Hr. Kunz mit, das er erst nach der Umstellung der Garantiehaftung zwischen ihm und SWM den Garantieantrag stellen möchte. Ich sollte danach nochmals kommen.

    Die Umstellung kommt am 01.09.2021 zum tragen. Erst nach der Garantiezusage von SWM wollte er die Tachoabweichung aufnehmen, bzw. bearbeiten.


    Den Hinweis, das auf dem SWM-Forum schon die Abweichung bekannt ist wurde dahingehend kommentiert, das eine Garantieübernahme sehr unwahrscheinlich ist.


    Eine Abweichungen von 10 % bei der Geschwindigkeitsangabe und Streckenberechnung sehe ich außerhalb der Toleranz an. Ich werde rechtliche Schritte prüfen. Nachdem ich das mitteilte wurde die Wartung verweigert und ich des Hauses verwiesen.


    Jetzt lese ich im Forum das der Tacho auf die Größe des Vorderrads eingestellt werden kann. Ohne Garantie oder Austausch von Teilen.

    Werde es morgen prüfen.


    Habe zur Zeit keine Vertragswerkstatt im Umkreis von 40 km.

    Fazit. Gut überlegen, ob SWM eine Marke ist, die in Deutschland gekauft werden sollte.

    Es besteht die Möglichkeit keine Ersatzteile zu bekommen oder der Händler die Marke aufgegeben hat.


    Jetzt habe ich für über 4.300 Euro ein neue Maschine, bei der die Ersatzteilbeschaffung in der Luft hängt!

    Hoffe, es geht nie was kaputt.

  • #2

    Na ja,


    da hat der Händler die Drohung mit dem Rechtsweg wohl als unhöflich empfunden. Die StVO sieht das mit den 10% Abweichung übrigens etwas anders als du.


    Ich hab 2 Vorschläge für dich:


    1. Im Forum grüßen


    2. Beim Händler entschuldigen


    Grüße und schönes Wochenende


    Andi

  • #3

    Hallo Andreas,


    Danke für den Tipp.


    Auf juris.de ist der StVZO Paragraph 57.

    Da steht das seit 2012 eine Abweichungen von 4 % zulässig ist. Der link geht manchmal nicht. Dann juris.de und StVZO oder StVO 57 suchen lassen.


    Dein Hinweis von 10 % mehr kenne ich auch, allerdings war das ein älteres Gerichtsurteil.


    Der Hersteller haftet für die Gewährleistung. Der Händler hat nichts zu verlieren. Jedoch hat mir Herr Kunz mitgeteilt, das er ganz viele Reklamationen selbst zahlen musste und daher erst ab 01.09.2021 die Reklamation bearbeiten wollte.

    Gehe davon aus, daß er das schon bei der Terminvereinbarung wusste und es ihm egal war wie oft ich zu ihm fahren muss.


    Fazit bis jetzt:

    - Händler, der die StVZO nicht kennt

    - Händler, der die von ihm verkaufen Fahrzeuge nicht kennt

    - Hersteller, der seine Händler nicht ausbildet

    - Scheinbar ein Hersteller, der keine ausgiebige Dokumentation zur Verfügung stellt

    - Hersteller ohne gesicherte Qualitätskontrolle


    https://www.juris.de/jportal/p…2BJNE009200000#focuspoint

  • #4

    Moin. Die Gesetzteslage ist da meiner Meinung nach eindeutig. Tachos dürfen mehr anzeigen aber nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelasssen wurden, darf der Tacho bis zu 10% + 4 km/h voreilen. Gruß aus dem hohen Norden. Rolf

  • #5

    Moin Rolf,

    bitte gebe die Quelle, bzw. das Gesetz an.


    Habe was vom EU-Recht gelesen, aber keine Quelle dazu gefunden.

    Ansonsten gilt die StVZO aus 2012.

    Die beschreibt zwar die Genauigkeit zur Zählung der Fahrstrecke 4%, jedoch ist es ein Tacho, ein Abnehmer und eine Schnecke am Vorderrad.

    Daher ist die Abweichungen von Geschwindigkeit und Strecke identisch.


    Gruß Andreas

  • #6

    Hat jemand info über die Einstellungen des Tacho auf die größe des Rads?

    Hoffe noch immer dies digital einstellen zu können. Die Factory ist ein Umbau mit einem kleinen Vorderrad.

    Gehe davon aus, daß das Werk die Umstellung vergessen hat.

  • #7

    Anhang zum §57 STVZO. Wie weit das mittlerweile von EU-Recht ausgehebelt ist, weiß ich nicht. Im Zweifelsfall n paar € investieren und eine Anwalt-Hotline anrufen oder beim ADAC anfragen. Gruß aus dem hohen Norden. Rolf

  • #8

    Hallo Andreas,


    ich kann deinen Händler durchaus verstehen. Gerade mit dem Anwalt zu drohen bevor man sich überhaupt klar ist wie die Gesetzeslage ist, ist mehr als unhöflich und äusserst ungeschickt. Weil damit hast du dir selbst den Weg verbaut für ein zukünftiges gutes Verhältnis zum Händler.

    Das EU Recht sagt tatsächlich +10% +4km/h sind zulässig.

    Mit ein wenig googeln findet man das sofort:

    https://www.autozeitung.de/tachoabweichung-191387.html


    und hier die Richtlinie 75/443/EWG link

    siehe letzten Absatz 4.4 auf der letzten Seite


    Deine Abweichung von ca. 10% ist viel zu ungenau für einen Garantieantrag. Wenn dann musst du nachweisen dass du wirklich über den 10% +4km/h liegst.


    Wie man es am Tacho umstellt weiss ich leider nicht. Bei den 690er aus Mattighofen ging das immer leicht. Bei meiner SWM 500 finde ich auch nirgends einen Hinweis im Handbuch (die gibt es ja auch als Enduro und SM)

  • #9

    Wenn das ein Umbau ist, kommts darauf an, wer das auf dem Papier umgebaut hat. Das Werk selber oder der ausliefernde Händler. Wenn das ein Umbau mit TÜV Abnahme ist und so nicht in der COC drinnsteht, ist der Gang zum Anwalt voraussichtlich umsonst. Dann stimmen die Kilometer nicht, weil das Fahrzeug verändert wurde. Wenn die angezeigte Geschwindigkeit dann im Toleranzberech liegt, wird das so eingetragen und fertig. Über zurückgelegte Wegstrecke macht sich beim TÜV keiner Gedanken. Wenn die neue Reifengröße nicht mehr als 8% abweicht und der Reifen nirgends angeht, wird das Gutachten abgetippt und die neue Reifengröße eingetragen. Wenn hingegen die Reifengröße so in der COC drinnsteht gilt das Ganze als im Werk so gebaut und dann müssten die 4% eingehalten werden. Fragt sich aber nur, ob das bei SWM jemanden interessiert. Wenn ja, gibt es evtl eine Softwarelösung. Wenn nein, dann könnte man mal bei Shineray anrufen.

    Der beste Ansprechpartner wäre schon der Händler. Nicht nur wegen der Sprachbarriere sondern auch garantierechtlich. Vielleicht klappts mitm Blumenstrauß für die Damen des Hauses.

  • #10
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