Beiträge von Andreas aus Bruchsal

    Hallo Franki,

    danke für deinen Beitrag.

    Der Artikel von Autozeitung ist aus 2019 datiert. Allerdings zitiert er die StVZO aus ca 2001. Die StVZO 57 ist in Neufassung aus 2012. Sie hat keinen Hinweis mehr auf die Geschwindigkeitsmessung. Sie gibt die Genauigkeit der km-Messung vor.


    Die EU Regel ist aus ca 1975.

    Habe gerade nicht mehr.

    Gruß Andreas

    Moin Rolf,

    bitte gebe die Quelle, bzw. das Gesetz an.


    Habe was vom EU-Recht gelesen, aber keine Quelle dazu gefunden.

    Ansonsten gilt die StVZO aus 2012.

    Die beschreibt zwar die Genauigkeit zur Zählung der Fahrstrecke 4%, jedoch ist es ein Tacho, ein Abnehmer und eine Schnecke am Vorderrad.

    Daher ist die Abweichungen von Geschwindigkeit und Strecke identisch.


    Gruß Andreas

    Hallo Andreas,


    Danke für den Tipp.


    Auf juris.de ist der StVZO Paragraph 57.

    Da steht das seit 2012 eine Abweichungen von 4 % zulässig ist. Der link geht manchmal nicht. Dann juris.de und StVZO oder StVO 57 suchen lassen.


    Dein Hinweis von 10 % mehr kenne ich auch, allerdings war das ein älteres Gerichtsurteil.


    Der Hersteller haftet für die Gewährleistung. Der Händler hat nichts zu verlieren. Jedoch hat mir Herr Kunz mitgeteilt, das er ganz viele Reklamationen selbst zahlen musste und daher erst ab 01.09.2021 die Reklamation bearbeiten wollte.

    Gehe davon aus, daß er das schon bei der Terminvereinbarung wusste und es ihm egal war wie oft ich zu ihm fahren muss.


    Fazit bis jetzt:

    - Händler, der die StVZO nicht kennt

    - Händler, der die von ihm verkaufen Fahrzeuge nicht kennt

    - Hersteller, der seine Händler nicht ausbildet

    - Scheinbar ein Hersteller, der keine ausgiebige Dokumentation zur Verfügung stellt

    - Hersteller ohne gesicherte Qualitätskontrolle


    https://www.juris.de/jportal/p…2BJNE009200000#focuspoint

    im 2020 habe ich die SWM 125 R Factory bei Fa. Kunz, jetzt in Bretten (BW) erworben.


    Am 26.08.2021 wollte ich sie zum ersten Kundendienst abgeben. Dieser war vor einem Monat vereinbart.

    Dabei wies ich vor einem Monat und jetzt darauf hin, dass der Tacho um ca. 10 % falsch geht.


    Bei der Abgabe zum Kundendienst am 26.08.2021 teilt Hr. Kunz mit, das er erst nach der Umstellung der Garantiehaftung zwischen ihm und SWM den Garantieantrag stellen möchte. Ich sollte danach nochmals kommen.

    Die Umstellung kommt am 01.09.2021 zum tragen. Erst nach der Garantiezusage von SWM wollte er die Tachoabweichung aufnehmen, bzw. bearbeiten.


    Den Hinweis, das auf dem SWM-Forum schon die Abweichung bekannt ist wurde dahingehend kommentiert, das eine Garantieübernahme sehr unwahrscheinlich ist.


    Eine Abweichungen von 10 % bei der Geschwindigkeitsangabe und Streckenberechnung sehe ich außerhalb der Toleranz an. Ich werde rechtliche Schritte prüfen. Nachdem ich das mitteilte wurde die Wartung verweigert und ich des Hauses verwiesen.


    Jetzt lese ich im Forum das der Tacho auf die Größe des Vorderrads eingestellt werden kann. Ohne Garantie oder Austausch von Teilen.

    Werde es morgen prüfen.


    Habe zur Zeit keine Vertragswerkstatt im Umkreis von 40 km.

    Fazit. Gut überlegen, ob SWM eine Marke ist, die in Deutschland gekauft werden sollte.

    Es besteht die Möglichkeit keine Ersatzteile zu bekommen oder der Händler die Marke aufgegeben hat.


    Jetzt habe ich für über 4.300 Euro ein neue Maschine, bei der die Ersatzteilbeschaffung in der Luft hängt!

    Hoffe, es geht nie was kaputt.